Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geschäftsbeziehungen und Vertragsverhältnis

Diese AGB regeln die Geschäftsbeziehungen zwischen den Kundinnen und Kunden («Kunden») und den LKW. Sie gelten nicht für die Ge- schäftsbeziehungen der LKW zu Grosshändlern von Elektrizität sowie zu Verteilunternehmen im Sinne des Elektrizitätsmarktgesetzes (EMG).

Auf die Geschäftsbeziehungen zu den Kunden finden neben diesen AGB gegebenenfalls auch die Technischen und Betrieblichen Bestimmungen (TBB) der LKW, die im Einzelfall schriftlich abgeschlossenen Verträge sowie die von den LKW herausgegebenen Leistungsbeschreibungen und Preislisten für einzelne Dienstleistungen und Produkte Anwendung. Ist in solchen Verträgen und Leistungsbeschreibungen nichts anderes bestimmt, gelten diese AGB. In ihrer Gesamtheit bilden die Regelungen der Verträge, der Leistungsbeschreibungen und Preislisten sowie dieser AGB einen integrierenden Bestandteil der Geschäftsbeziehungen der LKW zu den Kunden („Geschäftsbeziehungen“). Sie sind ebenso wie allfällige, von den LKW beachtete freiwillige Verhaltenskodizes unter www.lkw.li in elektronischer Form abrufbar. Die einschlägigen gesetzli- chen Vorschriften bleiben in jedem Falle vorbehalten.

Bedarf es für eine Begründung von Geschäftsbeziehungen nicht eines schriftlich abgeschlossenen Vertrages, besteht zwischen den Kunden und den LKW mit dem Zeitpunkt eines Bezuges von Dienstleistungen oder Produkten der LKW durch den Kunden ohne weiteres ein Vertrags- verhältnis, auf das die Regelungen gemäss zweitem Absatz Anwendung finden.

2. Leistungen der LKW und Verantwortlichkeit der Kunden

2.1 Leistungen der LKW
Die LKW bieten im Rahmen der einschlägigen gesetzlichen Bestimmun- gen nationale und internationale Dienstleistungen und Produkte in den Bereichen Elektrizität, Telekommunikation/Multimedia und Radio/Fernse- hen an. Sie erbringen qualitativ hochstehende Leistungen, die dem Stand der Technik sowie internationalen Standards entsprechen. Die Preise der Dienstleistungen und Produkte der LKW ergeben sich aus den auf dem Internet unter www.lkw.li veröffentlichten Preislisten der LKW. Sie schliessen die Mehrwertsteuer ein und sind in der auf dem Internet veröffentlichten Fassung gültig.

2.2 Verantwortlichkeit der Kunden
Die Kunden sind für eine rechtmässige Nutzung der von den LKW bezogenen Dienstleistungen und Produkte verantwortlich. Die Recht- mässigkeit richtet sich nach den Regelungen gemäss Punkt 1. Allfällige Mitwirkungspflichten (z.B. Übermittlung von Informationen, Gewährleis- tung eines Zugangs zu Räumlichkeiten, Beachtung technischer Vor- schriften usw.) bleiben vorbehalten.

3. Rechnungsstellung und Zahlungsbedingungen

3.1 Rechnungsstellung
Die Einzelheiten der Rechnungsstellung ergeben sich aus den TBB, den Leistungsbeschreibungen oder Preislisten.

3.2 Zahlungsbedingungen
Die Rechnung ist bis zu dem auf ihr angegebenen Fälligkeitsdatum zu bezahlen. Bis zu diesem Datum können schriftlich und begründet Ein- wände gegen die Rechnung erhoben werden. Unterbleibt dies, gilt die Rechnung als genehmigt. Haben die Kunden bis zum Fälligkeitsdatum weder die Rechnung bezahlt noch Einwände gegen diese erhoben, können die LKW die in den Leistungsbeschreibungen vorgesehenen Massnahmen zur Verhinderung drohenden oder zur Verminderung eingetretenen Schadens treffen. Bezahlen die Kunden die Rechnung nicht innerhalb von dreissig Tagen nach dem Treffen solcher Massnah- men, können die LKW die Geschäftsbeziehungen frist- und entschädi- gungslos auflösen. Die Kunden schulden den LKW in jedem Falle die durch den Zahlungsverzug entstandenen Kosten inkl. bankübliche Verzugszinsen. In den Fällen einer vorzeitigen Auflösung von Ge- schäftsbeziehungen erfolgt eine Bezahlung der noch geschuldeten Beträge an die LKW pro rata temporis.

3.3 Vorauszahlung und Sicherheit
Bestehen begründete Zweifel an der Einhaltung der Zahlungsbedingun- gen, können die LKW eine Vorauszahlung oder eine andere Sicherheits- leistung verlangen. Kommt der Kunde dieser Aufforderung nicht nach, können die LKW die in den Leistungsbeschreibungen vorgesehenen Massnahmen treffen oder die Geschäftsbeziehungen frist- und entschä- digungslos auflösen. Das gleiche gilt bei Nachlassstundung oder Kon- kurseröffnung, wenn die Kunden oder der Sachwalter bzw. Massever- walter trotz Aufforderung keine Sicherheit leisten.

4. Haftung

4.1 Haftung der LKW Die LKW übernehmen keine Haftung für direkte oder für Folgeschäden irgendwelcher Art des Kunden, von dessen Vertragspartnern oder von sonstigen Dritten.

Die Haftung wird insbesondere ausgeschlossen für Schäden infolge: - von Verzögerungen oder Unterbrechungen von Leistungen der LKW unabhängig von deren Ursache; - Verlust, Veränderung, Beschädigung oder Löschung von Daten sowie eines unberechtigten Zugriffs Dritter auf Daten, die durch die Kunden gesendet, empfangen oder gespeichert werden; - Verletzungen der Rechte Dritter durch rechts- oder sittenwidrige Informationsinhalte. Vorbehalten bleibt die Haftung der LKW für grobe Fahrlässigkeit oder für rechtswidrige Absicht. Können die Leistungen der LKW wegen Betriebsunterbrüchen, die der Störungsbehebung, Wartung, Einführung neuer Technologien oder ähnli- chen berechtigten Zwecken dienen, oder aufgrund höherer Gewalt vo- rübergehend nicht erbracht werden, findet kein Ausgleich der den Kun- den daraus entstehenden Kosten durch die LKW statt. Für Schäden, die ein Kunde durch Unterbrechung der Elektrizitätsversorgung oder durch Unregelmässigkeiten in der Elektrizitätsbelieferung erleidet, haften die LKW gemäss den TBB.

4.2 Haftung der Kunden
Der Kunde haftet gegenüber den LKW bei jeder Art von Verschulden für sämtlichen Schaden, der den LKW infolge rechtswidriger Nutzung der Leistungen der LKW entsteht.

5. Besondere Bestimmungen

5.1 Geistiges Eigentum
Für die Dauer der Geschäftsbeziehungen erhalten die Kunden das unübertragbare, nicht ausschliessliche Recht zur Nutzung der Leistun- gen der LKW. Alle Rechte an geistigem Eigentum in Bezug auf die Leistungen der LKW verbleiben der LKW oder berechtigten Dritten. Soweit die Rechte solchen Dritten zustehen, garantieren die LKW, dass sie über die entsprechenden Nutzungs- und Vertriebsrechte verfügen.

5.2 Höhere Gewalt
Kann eine Partei trotz aller zumutbarer Sorgfalt aufgrund von höherer Gewalt wie Naturereignissen von besonderer Intensität, kriegerischen Ereignissen, Streik, behördlichen Anordnungen usw. ihre Rechte und Pflichten aus der Geschäftsbeziehung nicht wahrnehmen, wird die Vertragserfüllung oder der Termin für die Vertragserfüllung dem einge- tretenen Ereignis entsprechend hinausgeschoben.

5.3 Verrechnungsausschluss
Schulden gegenüber den LKW dürfen von den Kunden nicht ohne deren schriftliche Zustimmung mit eigenen Forderungen verrechnet werden.

6. Dauer und Kündigung sowie Änderungen

Ist in einem Einzelfall nichts anderes vereinbart worden, dauern die Ge- schäftsbeziehungen unbestimmte Zeit. Die Geschäftsbeziehungen können von jeder Partei jederzeit unter Einhaltung einer Frist von 30 Tagen schriftlich auf das Ende des dem Kündigungseingang folgenden Kalendermonats gekündigt werden.

Die LKW geben den Kunden Änderungen der Leistungsbeschreibungen oder der Preislisten so rechtzeitig bekannt, dass die Kunden die Ge- schäftsbeziehung mit den LKW innerhalb der Kündigungsfrist auflösen können. Ohne Kündigung gelten die Änderungen als genehmigt. Bei technischen Änderungen stellen die LKW zum Schutze von Investitionen der Kunden sicher, dass diese ihre Einrichtungen noch während einer angemessenen Übergangsfrist nutzen können.

7. Schlussbestimmungen

7.1 Gültigkeit, Publizität und Übermittlung
Diese AGB sind vom Tage ihres Inkrafttretens an gültig. Anpassungen dieser AGB treten am Tage ihrer Veröffentlichung auf dem Internet unter www.lkw.li in Kraft und werden den Kunden auf Wunsch kostenlos per Postzustellung übermittelt.

7.2 Inkrafttreten, Anpassungen und Übertragung
Diese AGB treten am 1. Januar 2003 in Kraft. Mit dem Inkrafttreten dieser AGB fallen alle bisherigen Regelungen für den Bezug von Dienstleistun- gen und Produkten der LKW dahin, soweit sie diesen AGB widerspre- chen. Das gleiche gilt, sobald für eine bestimmte Dienstleistung oder für ein bestimmtes Produkt der LKW eine neue Leistungsbeschreibung herausgegeben worden ist. Die LKW behalten sich eine Anpassung dieser AGB an veränderte rechtliche oder tatsächliche Umstände vor.

7.3 Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Diese AGB unterstehen liechtensteinischem Recht. Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Vaduz.

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